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Presse Info Eugen Endress

Presse – Info wegen Eugen  E n d r e s s

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Gemeinsame  Presseerklärung der  REDO Austria und DETECTIV STANDARD > wenn Sie nicht mehr weiter wissen <

Die Ermittlungn gegen den mutmaßlichen Dauerstraftäter im Justizdienst , den Senats-präsidenten und Vorsi. Richter bei dem 2. Strafsenat des OLG. Karlsruhe Eugen Endress wegen schwerster Amtsdelikte sind abgeschlossen.                                   EUGEN ENDRESS  stellte Strafverfahren gegen   s i c h        selber ein !!!

Im Jahre 2OO8 ließ der Betroffene Eugen Endress als Richter am Amtsgericht Freiburg eine Anklage zur Hauptverhandlung zu , der aber  k e i n e  Straftaten  oder Tatverdacht  auch nur ansatzweise zugrunde lagen.  In vorgefaßter  Absicht wohl einen absolut Unschuldigen abzuurteilen ging Endress hin und bestellte gegen den Willen des Angeklagten den „ Verteidiger“ Klaus Malek und entpflichtete den Wahlverteidiger des Angeklagten Rechtsanwalt Jens Runge.  Im Mai 2OO9 verurteilte er den Angeklagten , und setzte sich einfach über die Meinung der ( seiner ) beiden Schöffen  Elke Trenkle und Reiner Dittmanns hinweg, die im Beratungsgespräch meinten, daß der Angeklagte doch nichts Strafbares gemacht habe . Dies ist bereits ein klassischer Fall einer  R e c h t s b e u g u n g .

Im September 2O1O entschied Eugen  E n d r e s s   als aufsichtsführender Vizepräsident des Amtsgerichts Freiburg in einer Dienstaufsichtsbeschwerde, daß  „dies“  freitags so beim Amtsgericht Freiburg ist,   f r e i t a g s  hätten die Richter  k e i n e  Zeit.  In dem Fall ging es darum, daß am 13.8.2O1O  Frank Beckers der Haftrichterin Karen Heise-Landsberg  beim Amtsgericht Freiburg vorgestellt wurde durch 2 Polizisten, um sich zu einem Haftbefehl zu äußern,  aber die Richterin äußerte sich, daß sie keine Zeit habe, Frank Beckers zu vernehmen und ließ Frank Beckers in Haft. Ein weiterer ganz klarer Fall einer Rechtsbeugung auch Freiheitsberaubung im Amt, und auf Eugen Endress bezogen eine  massive Amtspflichtverletzung.

Im November 2O15 entschied Eugen Endress in der Sache wo er schon in erster Instanz entschieden hatte und in der er inzwischen wegen Schadenersatz aufgrund Rechtsbeugung selber in Anspruch genommen wurde, wieder erneut,  nunmehr als Richter des Oberlandesgericht Karlsruhe und stellte damit quasi das Strafverfahren gegen sich selbst ein.  Wobei auch klar ist, daß ein neuer Tatentschluß für eine weitere Rechtsbeugung vorliegt, weil Eugen Endress wußte,  daß er in der  s e l b e n  Rechtssache nicht Richter in 2 – zwei - Instanzen sein kann und darf.

 

 Chefermittler Hans Jürgen Kleinert von REDO Austria meint dazu,---- daß man die Sache mit Humor,  gelassen , locker und sportlich sehen muß ; -- und Eugen Endress ein ganz hervorragender Vormundschaftsrichter in Betreuungssachen wäre für Alzheimer Fälle, wobei Richter und Beteiligte sich schnell einig werden, daß Alzheimer vorliegen könnte  -- !!! –

- - - - - und  das Schöne bei der ganzen Sache sei, daß Richter und Betroffene abends nichts mehr davon wissen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird sich jetzt wohl mit der Frage zu befassen haben, ob bei der Ernennung des Eugen Endress  zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe ein Fall der Organisationshaftung ( zu § 31 BGB ) vorliegt, weil der Gesetzgeber nicht Leute von der juristischen Straße nehmen darf bei der Ernennung zum Vorsitzenden Richter in einem Strafsenat.

 

 

Bei Rückfragen :    Peter Gaffer  O176 / 86843354

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