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Eugen Endress II

P r e s s e  -  I n f o            4. Juli 2016

D E T E C T I V    S T A N D A R D

-      Wenn Sie nicht mehr weiter wissen ! –

Wegen der Dauerstraftaten des Vorsitzenden des 2. Strafsenates des OLG. Karlsruhe Eugen  E n d r e s s  - sog. Alzheimersenat , hat der Chefermittler von REDO Croatia , REDO Recherche & Document – Havariekommissare – internationale Wirtschaftsermittlungen  -  Frank  Beckers   Klage beim Amtsgericht Freiburg eingereicht.

Eugen  E n d r e s s  hatte im Jahre 2OO8 eine Anklage gegen Frank Beckers zur Hauptverhandlung zugelassen, der aber keinerlei Straftaten zugrunde lagen.  Frank Beckers hatte  in 7  Fällen nicht für sich, sondern für seine Arbeitgeberin  „ piselige Versicherungsleistungen „   aus Versicherungsverträgen bearbeitet und wurde deswegen wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt von fast 2 Jahren. Die Nichtanmeldung / Nichtinanspruchnahme stellt bereits Untreue zum Nachteile seiner Arbeitgeberin dar.  Dabei ging er hin und entpflichtete den Verteidiger des Chefermittlers und bestellte den völlig unkogeren Klaus Malek als Verteidiger , der sich später auch bei dem erpresserischen Menschenraub zum Nachteile von Frank Beckers beteiligte.

Im Mai 2OO9 verurteilte Endress Frank Beckers  und überging dabei die Meinung und vollen Stimmen der beiden Schöffen des Schöffengericht, die sich gegen eine Verurteilung von Frank Beckers aussprachen.

Im Herbst 2O1O entschied er als Vizepräsident des Amtsgerichts, in Freiburg hätten die Richter

 

f r e i t a g s    k e i n e    Z e i t  ! ! !

Als die Strafsache in der Eugen Endress im Mai 2OO9 Frank Beckers verurteilt hatte zum Revisionsgericht nach Karlsruhe kam und nicht entschieden wurde, insbs. nicht ,  weil der Berufungsrichter absichtlich 39O Tage Geldstrafe wieder  in das Berufungsurteil einbezog, die gegen Frank Beckers in einer rechtswidrigen Untersuchungshaft bereits vollstreckt wurden, schrieb er, obwohl er wußte, daß er in der   s e l b e n   Rechtssache nicht  in 2 Instanzen  befasst sein darf, daß alles erledigt sei !!!!

Und am 15.11.2O15 entschied er wieder gegen Frank Beckers, daß 2 Zeuginnen, die  in überführter Weise phantasiert hatten,  daß die sich nicht mehr an ihre abgesprochene Falschaussagen  erinnern würden, auch dies stellt eine Begünstigung im Amt in Te. mit Strafvereitelung dar.

 

 

 

 

 

 

Bei Rückfragen :

Rüdiger Neusser  :      O176 / 86843354  Clearingstelle

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