recherche&docment

AG. Freiburg Rotzinger

Frank Beckers - Simonswinkel 33 – D 79877 Friedenweiler am Klostersee im Schwarzwald O176 / 86843354

 

 

An den

Herrn Vorsitzenden der Abteilung 2 bei dem

Amtsgericht zu Freiburg R e n e S e i d e l

Holzmarkt 2

79O98 Freiburg an der Dreisam 11. Sept. 2O16

 

In Sachen

2 C 2O26 / 16

Beckers Frank ./. Bernhard Rotzinger, Polizeipräsident, Dieter Inhofer, Häuptling bei der Staatsanwaltschaft Freiburg - und Alfred Oschwald, stellvertretender Polizeipräsident

beginnen die von den Beklagten und Antragsgegnern im Amt begünstigten Straftaten mit dem Serien- und Intensivstraftäter im Polizeidienst , Polizeichef Titisee Neustadt , Ingo Hofmann, dem über 5o Straftaten durch die REDO Recherche & Document ermittelt angelastet werden, erwiesen sind und der Rechtsbrecher dieser Taten auch zweifelsohne überführt ist.

Das beginnt damit, daß der Kläger dem Polizeichef Ingo Hofmann Unregelmäßigkeiten des Berufsverbrechers und mutmaßlichen Killer Ernst Joachim Schneider , geb. 1O.7.195O zum Nachteile einer franz. Staatsbürgerin Corine Muller,( nicht Müller ) der z. B. Firma BMW Leasing und weiterer geschädigter Personen und Firmen berichtet und meldet. Zu diesem Zeitpunkt liegen bereits gegen den Berufsverbrecher Ernst Joachim Schneider 4 oder 5 Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Frankenthal, Offenburg, Freiburg, Baden Baden und int. Haftbefehl wegen eines Tötungsdelikt ( Mordes ? ) vor. Keinerlei Grund für den Intensiv- und Serienstraftäter im Polizeidienst Ingo Hofmann den Berufsverbrecher und mutmaßlichen Killer zu verhaften über 1,5 Jahre lang. Selbst wo der sauber und ordnungsgemäß operierende Polizeibeamte Bochtler aus Donaueschingen dem superkriminellen Polizeichef Ingo Hofmann mitteilt, daß in Friedenweiler im Haus Simonswinkel 33 a im Anbau der Berufsverbrecher Ernst Joachim Schneider residiert und haust, kein Grund für Polizeichef Hofmann den mutmaßlichen Killer zum Nachteile wohl ( Pemberton ?? Vorgang Sta. Karlsruhe ) und Joseph Enders , Ettelbrück Luxemburg tätig zu werden.

 

Wie dann um die Jahreswende 2OO9 / 2O1O der Berufsverbrecher und mutmaßliche Killer Schneider in das Haupthaus Simonswinkel 33 einbricht, einen 2,5 Millionen Schaden verursacht durch tagelangen lastwagenweise Abtransport einer Modelleisenbahn- sammlung und dieser Einbruch durch Kommissar Zufall aufgedeckt wird aufgrund eines Geständnisses des Komplizen beim Einbruch Volker Spiegelhalter, da entfaltet der Intensiv- und Serienstraftäter im Polizeidienst Ingo Hofmann erst so richtig seine weiter hochgradige und hochkarätige kriminelle Energie. In seiner 1 Mann Polizeischow, weil er zuständig ist bei Einbruchstaten, lädt er den Einbrecher Spiegelhalter nach Löffingen, wo er damals Polizeichef war und erklärt dem Einbrecher, daß das Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren gegen ihn ( Spiegelhalter ) eingestellt sei, er habe nur das auszusagen was er ( Hofmann ) ihm sagt, ansonsten würde das Verfahren gegen ihn wieder aufgenommen. Es ist zwar neu, daß Polizisten Strafverfahren einstellen können, aber im Hoch- Schwarzwald geht scheinbar a l l e s. Aus dem Verfahren 3 C 2613 / 15 AG. Freiburg gegen OSta. Michael Mächtel hat sich ergeben, daß Komplize des Hofmann dieser Presseadjutant Michael Mächtel ist.

B e w e i s : Beiziehung der Akte 3 C 2613/15

In diesem Verfahren hat Mächtel kein Wort vorgetragen, die Abteilungsrichterin Sabinchen Rothacher hat sich geweigert ein VU. zu erlassen und nunmehr pendelt die Akte zwischen AG. Freiburg, zuständig für den Straftäter im Amt Mächtel und dem VG. Freiburg und ihrem Vizepräsidenten Albers.

Polizeichef Hofmann narrt weiter deliktisch seine Kollegen in Bad Waldsee, Marktoberndorf, Stuttgart und Karlsruhe durch weitere Straftaten der Begünstigung von Hehlern und Vortäuschung von Straftaten.

Polizeichef Ingo Hofmann sagt dann 3 x im Rititi Strafverfahren gegen Frank Beckers absichtlich - vorsätzlich falsch aus. Das Verfahren wegen völlig legaler Versicherungsansprüche in einer Gesamthöhe von ca. 13.5OO Euro, = 9. Kl. Berufungsstrafkamer mit 34 HV- Tagen und 11 Monaten Verfahrensdauer auch mit dem 14 stündigen Plädoyer des Klägers.

Auch dieses Strafverfahren gegen den befaßten „ Richter“ Peuster wird von den Beklagten nicht bearbeitet und unter den Tisch gekehrt.

 

Bei den Beklagten zu I und III handelt es sich um erbärmliche Schurken wie sie im Schulungsbuche stehen, sie lassen sich in Polizeiuniformen im INTERNET abbilden, obwohl sie für ihren Dienst keinerlei Polizeiuniform benötigen und auch benutzen. Aus juristischer Sicht sind die Beklagten regelrecht unkoger , ( s. Duden ) die unsere Rechtsordnung eben mit den Füßen treten und es nicht als veranlasst sehen, den Straftäter Hofmann aus dem Polizeidienstverkehr zu ziehen. Der Beklagte zu II zählt zu dem juristischen Außenseitern ( s. Duden ) , der einebrechtsfeindliche Gesiinnung hat.

Es ist höchst bedauerlich . daß der Kläger Zeit aufwenden muß, um sich mit solch unklaren Gestalten ( s. Duden ) auseinander setzen zu müssen im System der Partei der Verräter S P D unter ihrem früherem zuständigen Dienstherr Rainer Stickelberger aus Lörrach s. Streitverkündung.

 

Die Streitverkündung gegen die Frau RP. Bärbel Schäfer wird zurückgenommen. Durch die Polizeireform besteht die Dienstaufsicht n u r noch unmittelbar dem Innenminister.

 

Ich bitte, PKH. zu bewilligen und um alsbaldigen Termin zur mündlichen Verhandlung.

 

Frank Beckers

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