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Presse Info Chronologie der Straftaten

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 PRESSE – Info    Wien, in den Iden des März 2O16

Chronologie der Straftaten

des Klaus Malek u. Wolfgang Peuster und der vielen schweren Straftaten Polizeichef Ingo Hofmann, Titisee-N.

 

14.12. 2OO9  Peuster erfindet einen Haftgrund, um so beabsichtigt , Frank Beckers der Haftanstalt zuzuführen.

19.12.2OO9  Verhaftung Beckers in Stuttgart  ( Hbf.)

15.O1.2O1O  Unter dem Begriff  einer  „vermeintlichen Haftprüfung „   wird ein erpresserischer Menschenraub im Sinne des § 239 a StGB , eine versuchte Aussage- erpressung von Malek und Peuster gestartet  :  =  „ Berufung zurücknehmen – sofort frei !!!! „    -  auf die verständlicherweise und richtigerweise Beckers nicht eingeht,  weil Frank Beckers   k e i n e   Straftat verwirklicht hat.

 

2O.O1.2O1O   eine absolut nicht geplante dann aber  11 monatige Hauptverhandlung beginnt mit 34  ( geplant waren zuletzt über 4O HV- Tage )   wegen kleinen völlig       l e g a l e n  Versicherungsschäden mit einem Gesamtschaden über ca. 13.5OO Euro.  

Je mehr und je länger verhandelt wurde, um so mehr / klarer  stellte sich heraus, daß an sich nichts ansatzweise Strafbares verwirklicht wurde !!!

 

15.O3.2O1O  das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl vom 14.12.2OO9  o h n e  Haftgrund wegen Rechtswidrigkeit auf.

 

13.O8.2O1O  Frank Beckers wird wieder ohne Haftgrund im Landgericht verhaftet und der Haftrichterin am Amtsgericht Freiburg Karen HEISE – Landsberg vorgestellt, unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zuständig -  und erklärt Frank Beckers, der sich zum Haftbefehl einlassen will :   „ SIE HABE KEINE ZEIT „ !!!

Dieser Haftbefehl wird erst im Januar 2O11 aufgehoben mit der Begründung, daß ja am 13.12.2O1O ein neuer Haftbefehl ergangen ist !!

 

 

13.12.2O1O   Wissentlich und zur Vertuschung der Straftaten des erpresserischen Menschenraubs , der  Aussageerpressung und des Parteiverrates  der Bandenkriminellen Malek,  Peuster und Baller  -wird Beckers zu 39 Monaten minus 4 Monaten Haft verurteilt, obwohl nach der so langen Hauptver- handlung  an sich sicher ausgeschlossen ist, daß Frank Beckers bei den 6 Schadensfällen irgendetwas fingiert hat und dabei Frank Beckers eine Straftat ausgeübt und sich bereichert hat.

Außerdem zieht Peuster in sein Urteil Geldstrafen mit ein , also Urteile von ihm und seiner Kollegin Eva Margarete Kleine Cosack, der früheren Geliebten von Frank Beckers, die Peuster selber für befangen erklärt hatte mit Gründen die viele Jahre lang zurücklagen,  = 39O Tage  = 13 Monate, um so das Revisionsgericht zu  z w i n g e n,  daß das Urteil aufgehoben wird.

 

O5.O3.2O14   Bis heute kann nicht gesagt werden und ist unbeantwortet geblieben, ob das Revisionsstrafverfahren gegen Frank Beckers abgeschlossen ist. Wäre das Revisionsverfahren abgeschlossen,  müßte der neue Tatrichter der 9. kl. Strafkammer eben als   n e u e r  Tatrichter über den nachträglichen Strafzusammenzug entscheiden nach § 459 StPO . -  und die 39O Tage schon mal von vorne herein abziehen und damit das restliche Strafverfahren wieder „ neu „  aufgerollt werden.

Im Endergebnis könnte dabei eben nur die              
F r e i s p r e c h u n g  des Frank Beckers im Urteil herauskommen.

Zur Vertuschung der eigenen schweren und schwersten Straftaten und Verbrechen des Klaus Malek und Wolfgang Peuster  ( erpresserischer Menschenraub und versuchte Aussageerpressung  )  wurde Frank Beckers am

13.12.2O1O   richtigerweise am

14.12.2O1O   um O Uhr 4O  Urteilsverkündung

zu  39  ( 35 ) Monaten Haft   v e r u r t e i l t  !!!

Frank Beckers wurde im Strafprozeß, der zu netto 35 Monaten Haft führte,   -  v o r g e h a l t e n :

Fall I  legaler Schlüsselschaden 135 Euro

 ..daß der Zeuge M. F. in Kroatien wohnhaft,  n i c h t  in Friedenweiler für 2 Tage gewesen sein kann, weil gegen ihn ein Schutzhaftbefehl  in / für Deutschland vorliegt und mithin in Friedenweiler eben auch keinen Schlüssel verloren haben kann  mit Ersatz – Folgekosten über Euro 135.- ( Versicherungsfall ) verursacht haben kann.  Dabei hat die Strafkammer aber auch festgestellt, daß im gleichen Epochen- Zeitraum im Anbau des selben  Hauses des Angeklagten  über 3O Monate lang der Berufsverbrecher mit mehreren Haftbefehlen  ( auch Tötungsdelikt ) auch internationalen Haftbefehlen gesuchte Berufsverbrecher Ernst Joachim Sch. geb. 1O.7.195O  trotz    z a h l r e i c h e r  ständiger  Hinweise und exakter Beschreibung der Lage der Wohnung von Kollegen des Chefpolizisten Ingo Hofmann aus Donaueschingen und Karlsruhe absichtlich  n i c h t  verhaftet wurde .

Der Berufsverbrecher Ernst Joachim Schneider hat dann um die Jahreswende 2OO9-2O1O in Friedenweiler ins Haupthaus eingebrochen und einen Schaden von über 2,5 Millionen Euro veranlasst durch tagelangen Abtransport u.a. einer Modelleisenbahnsammlung mit 3 weiteren bekannten Tätern.

Chefpolizist Hofmann hat aufgrund seiner jahrelang praktizierten und verwirklichten Strafvereitelung im Amt  -  d a n a c h  alles auf eine Karte gesetzt, um den Einbruch als ungeschehen darzustellen und hinzustellen und im Strafverfahren gegen Beckers auch 3 mal falsch ausgesagt,  einmal sogar schriftlich was der Strafkammer aber in der Hauptverhandlung  s o f o r t  auffiel. Diese Falschaussage , die auch dem Staatsanwalt Cord Jesco Baller, sofort auffiel, wurde von diesem Staatsanwalt mit erheblichster krimineller Energie  vertuscht und   n i c h t  verfolgt .

Fall 2   ( Hauptfall )

Die Uelzener Versicherung aus Uelzen rief bei dem geübten Falschaussager Oscar B. vom Ordnungsamt der Gemeinde Friedenweiler an und dieser Versicherung wurde mitgeteilt, daß es sich bei dem Mieter im Anbau Klaus R. um ein Phantasieprodukt des Angeklagten handeln würde, es den Zeugen Klaus R.  n i c h t  gibt. Gleichzeitig rief diese Versicherung allerdings auch den Versicherungsmakler Winfried L. an -  und erhielt von  dem Makler die Auskunft, daß er den Zeugen Klaus R. ( ein sehr sehr netter sympathischer Mann, leider aber ein Superlativ- Messie ) persönlich gut kenne, weil er für ihn auch nebenberuflich Versicherungen verkauft. Trotzdem setzte die Versicherung  damit ein Strafverfahren in Gang . Chefpolizist Hofmann behauptete dreist und frech, daß der Zeuge Klaus R. nicht versehentlich 6O Schränke verbrannt haben kann / könnte, weil dann sofort der Zeuge  Manfred H. ein Nachbar  bei  j e d e m  Feuer sofort die Polizei verständigen würde.  Zum Zeitpunkt des Vorfalls des versehentlichen Verbrennens der Schränke  hatte der Zeuge Manfred H. im Laufe der Jahrzehnte tatsächlich zwischen 1OO und 2OO Mal die Polizei telefonisch verständigt, weil bei der Abgelegenheit der Örtlichkeit jeder brennbare Müll dort „vor Ort „ verbrannt wird. Bei Meldung eines Feuers ist auch tatsächlich die Polizei verpflichtet,  vorzufahren bei einem gemeldeten Feuer,  was aber auch so verstanden werden darf, daß die Polizei machmal erst nach 3, 4,  6 oder 9 Stunden dann in Friedenweiler im Zusammenhang mit einer Streifenfahrt dort vorbeifährt ohne überhaupt anzuhalten, um wegen des  Hokus Pokus Anrufs des Zeugen  Manfred H. ihrer Pflicht nachzukommen . Auch der Chefpolizist Ingo H. wäre bei wahrheitsgemäßer Aussage verpflichtet gewesen, das Gericht entsprechend zu unterrichten.  Er stellte dies aber im Gerichtstermin als Zeuge so dar, daß quasi „ in Richtung „ mit Blaulicht in etwa die Polizei dann aktiv würde, um auf das von dem Zeugen Manfred H.  zum 1OO ersten oder 2OO ersten Mal gemeldete Feuer als Polizei zu reagieren.  Ungeachtet dieser Falschaussage des Polizisten Hofmann verhält es sich dann aber auch so, daß wenn per Gegebenheit oder Zufall ein Streifenwagen in der Nähe wäre in der Tat ein Streifenwagen an der Liegenschaft ebenfalls entweder vorbeifährt oder tatsächlich 1 oder 2 Polizisten  gar aussteigen,  die Grußformel ausgetauscht wird - und die Polizei dann weiter fährt. Hofmann hatte dies in seiner Falschaussage so dargestellt, als würde dann auf jeden Fall die Polizei das Feuer eben  u n t e r s a g e n ,  was natürlich ebenfalls nicht der Fall ist / war.

 

Fall  III und  IV.

Obwohl die Zeugin und Schadenssachbearbeiterin der Gothar Versicherung ausgesagt hatte, daß es bei der Bauwesenver- sicherung, die zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben ist,  für die Leistungspflicht des Versicherers  g l e i c h g ü l t i g  ist,  ob der Schädiger bekannt ist oder wie in den allermeisten Fällen  unbekannt bleibt nach dem Motto  : „ Keiner ist es gewesen „  machte die Peuster Strafkammer den Betrug daran fest, daß der an sich aussageuntüchtige Zeuge Ralph E. vernommen wurde, der den Vorsitzenden Peuster bat, am bevorstehenden Sonntag in die Kirche zu gehen, an den Satan zu denken und als Berufsangabe wie immer angab, daß er von Beruf Prophet ist. Die defekten Scheiben hatte zudem die Strafkammer beim Ortstermin mit den Schöffen in Augenschein genommen, ebenso wie bei den versehentlich verbrannten Schränken den Zeugen Klaus R. sogar zweimal vernommen nach dem Motto :  ( doppelt hält besser )  Über die Existenz Anschaffung der Schränke wurde die Strafkammer auch durch Zeugen und Rechnungen unterrichtet.

 

Fall V  Anhängerschaden

Hierbei ging es darum, daß bei einer Rückwärtsfahrt eines PKW mit Anhänger zudem sehr steil bergauf eine Türe / Türanlage durch Fehleinschätzung der Abstände verfehlt und beschädigt wurde. Dem Angeklagten wurde zum Vorhalt gemacht,  daß der Versicherung des versicherten Anhängers keine Schadensmeldung unterbreitet wurde, sondern stattdessen  „ nur „ der Betriebsversicherung der dort ansässigen Firma.  Auf den Beweisantrag in dem 34 Hauptver- handlungstage andauernden Verfahren  wg. der Bagatellschäden die Vermieterin / Verleiherin des Anhängers als Zeugin zu vernehmen , ist die Strafkammer nicht eingegangen.

Fall VI  Frostschaden/   Wasserschaden

 Auch hier war der Schaden etwas kompliziert.  Der Rechtsschutzversicherer hatte wohl zunächst eine Deckung für den Schaden erteilt , dann aber später wohl festgestellt, daß er wohl quasi  Deckung  „ gegen sich selbst „ erteilt hatte, er also auch für den Wasserschaden zuständig war.

 

Mit allen Schäden war der Angeklagte nur mittelbar , indirekt befaßt, oder fast überhaupt nicht,  weil es allgemein üblich ist, daß der Versicherungsmakler  solche Schäden abwickelt.

 

Auch bei den einbezogenen Geldstrafen gilt der bekannte Grundsatz : „… daß der größte Blödsinn rechtskräftig werden kann „ So glaubte die frühere Geliebte, heutige Vorsitzende des Schwurgerichts, Eva Margarete Kleine Cosack , wahrscheinlich hatte sich der Angeklagte in diese Frau   n u r  verliebt, weil er schon im ersten Moment festgestellt hatte, daß die wie man im Rheinland sagt  : „ einen  neben sich gehen hat  !!!“

Peuster selbst war der Meinung, wenn man beim Amtsgericht Titisee Neustadt nicht zur Verhandlung erscheint, kann man in der Berufung sich  n u r  noch dagegen verteidigen, warum man nicht beim Amtsgericht Titisee- Neustadt  erschienen ist und Eva Margarete Kleine Cosack war unerschütterlich davon überzeugt, daß der Angeklagte Beckers  eben nicht von 2OO6 bis Ende 2OO8 in Frankenthal gewohnt haben könnte .

Der vorgeschilderte straffreie Sachverhalt führte dann zur Verurteilung von  35 Monaten Haft ohne Bewährung, wobei  n u r  zu sehen ist, daß tatsächlich der erpresserische Menschenraub und die versuchte Aussageerpressung  vertuscht werden sollte.

Die vielen vielen weiteren Straftaten des Polizeichef Ingo Hofmann sind dann ab Anfang 2O13 von dem  Rechtsbeuger im großen Stil Wolfgang Oßwald beim LG. Freiburg bis heute zu vereitelt worden.

 

Für den Inhalt verantwortlich :                Dr. Frank Stephan Schroeder 

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