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Strafsache - Peuster 2

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Staatsanwaltschaft

bei dem Landgericht Freiburg I

Kaiser Joseph Straße 247

79O98 Freiburg CH Zug, den 31. Okt. 2O16 Dr. Sch 1O

 

Nachrichtlich Dienstaufsicht - Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

Nachrichtlich Dienstaufsicht - Justizministerium Stuttgart


 

Strafsache wegen Bandenkriminalität in der Rechtspflege gegen den Wolfgang P e u s t e r aus Kirchzarten / BRD.

Wegen Rechtsbeugung in Te. mit erpresserischen Menschenraub und versuchter Aussageerpressung und Anstiftung zur Falschaussage

Tatbeteiligt Klaus Malek, und unbekannter Schöffe, Arne Wiemann Ri. LG. FR.


 

21O Js 34596/15

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund von uns weiter durchgeführter und veranlasster

Ermittlungen ist ja an sich zwingend davon auszugehen, daß nach dem Schlußvortrag des Angeklagten Beckers über 14 Zeitstunden am 13.12.2O1O , das letzte Wort wurde dem Angeklagten nicht verteilt, die 3 Richter der Strafkammer nicht mit einer Urteilszeitberatung von ca. 1 Minute ausgekommen sein können, um zu einem sachgerechten Urteil zu kommen und hinreichende Anhaltspunkte dafür vorlagen, den Angeklagten zu verurteilen.

Dabei muß aber auch bei der Staatsanwaltschaft völlig klar sein, daß der Beschuldigte Peuster mindestens einen Schöffen brauchte zur „Urteils“ - Unterschrift .


 

Damit sind Sie also auch gehalten gegen beide Schöffen ebenfalls wegen Rechtsbeugung ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Bitte geben Sie uns die Aktenzeichen dazu bekannt.

Unsere Ermittlungen haben dazu geführt -


 

Der Schöffe Marc Prömper hat ausgesagt, daß er sich bei der Verurteilung auf den Vorsitzenden Peuster voll verlassen habe, er davon ausgegangen sei, daß eine / die Verurteilung richtig sei. Er selber habe doch von dem Sachverhalt null Ahnung und habe sich eben auf den Mittäter Wolfgang Peuster voll verlassen.


 

Durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahren gegen die Schöffen erfahren Sie auch so näheres zu dem Strafverhalten des Straftäters und Rechtsbeugers Wolfgang Peuster und seiner Komplizen. Zwar sind die Schöffen nicht zur Aussage verpflichtet. Aber zumindestens der Schöffe Prömper hat sich schon insoweit eingelassen. So gilt bei derart massiven Straftaten auch keinerlei Gebot der Verschwiegenheit. Diese Aussagen der Schöffen können Sie dann verwenden, wenn noch kein Geständnis des Beschuldigten Peuster vorliegt.

Bei den Ermittlungen gegen Peuster hat sich auch herausgestellt, daß Peuster etwa e i n e n Monat nach der Verurteilung des Beckers - Peuster b e i d e Schöffen / Gefälligkeitsschöffen zum gemeinsamen Abendessen eingeladen hat im Gasthaus Goldenen Bären in Freiburg und dieses Essen auch bezahlt hat. Was dies für Allüren sind, bestätigt auch nur , daß die Zeugen wie Marionetten behandelt wurden.

Zu schließen ist aber auch, daß Peuster erkennen mußte, daß wahrscheinlich beide Zeugen sich gar nicht bewußt waren - was das Schöffenamt überhaupt bedeutet und wahrscheinlich auch nicht insoweit berufsfähig waren was Sie bitte im Rahmen Ihrer Ermittlungen auch überprüfen wollen.


 

Ferner bitten wir um Unterrichtung , da wir als Arbeitgeber aus Gründen der Lohnfortzahlung ebenfalls geschädigt sind, wann endlich mit der Anklage gerechnet werden darf.


 

Aufgrund unserer weiteren Ermittlungen hat sich jedenfalls herausgestellt, daß die Verfahrensbeteiligten Baller, Malek und die Schöffen bisher nicht vernommen wurden. Der Mittäter Klaus Malek ist bekanntlich von der Schweigepflicht unwiderruflich entbunden.


 

Schroeder


 

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