Enquete Kommission Enquete France
P r e s s e - I n f o
R E D O 16. Juni 2O16
Recherche & Document –Havariekommissare internationale Wirtschaftsermittlungen
Was ist positive Vertragsverletzung ?
Ein Rechtsanwalt in Hamburg beauftragte die DETECTIV STANDARD GdbR. – Werbeslogan : - WENN SIE NICHT MEHR WEITER WISSEN !! - Ermittlungen zu führen und Vorbereitungen einzuleiten für einen Vaterschaftstest wegen eines mutmaßlichen Vaters !!! Auftraggeber war wohl der 17 jährige Sohn des Vaters !!! DETECTIV STANDARD konnte bewirken, daß der mutmaßliche Vater sich einem Vaterschaftstest stellte ; der von der Enquete Kommission – Enquete France ; eine ebenso zum ERNA KINA Konzern gehörende Firma wie die DETECTIV STANDARD selbst auch . eingeleitet wurde. Der von der Enquete France . Kriminaltechnik beauftragte Gutachter kam bei einem einfachen Test zu dem Ergebnis, daß der mutmaßliche Vater mit einer Wahrscheinlichkeit von 54,5 % der Vater wohl ist und riet dazu einen besseren Vaterschaftstest durchzuführen im DNA – Bereich. Auch dieses Gutachten ergeb, daß der mutmaßliche Vater mit einer Wahrscheinlichkeit von über 92 % der Vater des Kindes ( Auftraggebers ) ist. Aber auch diesen Test und Gutachten wurde von dem mutmaßlichen Vater angezweifelt., da er nicht der Vater des Kindes sei.
- Je präziser die Gutachten sind, um so kostenaufwendiger gestalten sie sich ! –
Nunmehr wurde ein Gutachter beauftragt, der auch die Neitzel – Test Methode einsetzte und kam zu dem Ergebnis, daß der mutmaßliche Vater mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 : 2OO.OOO.OOO ( 2OO Millionen ) der Vater des Kindes ist. Das bedeutet etwa , daß im gesamten Europa an sich n u r der mutmaßliche Vater n u r der Vater sein k a n n !!
Da der Gutachter aber in seinem Gutachten vergas darauf hinzuweisen, daß eine noch b e s s e r e Auswertung wissenschaftlich heutzutage denkbar ist, also die Wahrscheinlichkeit noch präziser als 1 : 2OO.OOO.OOO festgestellt werden kann durch die Deutsche Enquete Kommission ; das Kind ( Auftraggeber ) war Sohn einer Farbigen, sah darin das Amtsgericht Hamburg eine positive Vertragsverletzung, weil der Gutachter es unterlassen hatte auf eine noch bessere Begutachtungsmethode , die über die von 1 : 2OO.OOO.OOO hinausgeht , hinzuweisen und kürzte die Gutachterkosten um 5O %
Urteil AG Hamburg : …. C / …./16
Bei Rückfragen : DETECTIV STANDARD
- Wenn Sie nicht mehr weiter wissen !!! -
Peter Gaffer O176 / 86843354