Erläuterung
Geschäftsnummer / Aktenzeichen :_________________________
Befaßter Richter / Person : __________________________________
Erläuterung, Erklärung, Beschreibung und Begründung der S t r a f t a t e n also k e i n e Amtspflichtverletzungen des Polizeichef Ingo Hofmann im Amt und der dadurch K A U S A L dem Kläger Frank Beckers entstandene Schaden und Forderung nach Schadenersatz !
Hofmann hat im Jahre 2OO8 und 2OO9 aufgrund mindestens 3 sehr wahrscheinlich ( 99 % ) 4 Telefonanrufen wegen des Berufsverbrechers Ernst Joachim Schneider geb. 1O.7.195O , möglicherweise auch 5 Telefonaten es a b g e l e h n t , den damals schon mit mehreren Haftbefehlen ( vermutlich auch einem Tötungsdelikt ) gesuchten Schneider g r u n d l o s nicht zu verhaften. Dabei hat er keine Fahrlässigkeit oder Übersehen an den Tag gelegt, weil in den Telefonaten die Frage , ob ein Haftbefehl vorliegt, gestellt wurde.
Selbst für den Fall, daß Hofmann diese Anrufe des Frank Beckers Bestreiten / Abstreiten will, so ist dies auch b e d e u t u n g s l o s , weil Schneider in dem o.g. Zeitraum im Penny Markt in Donaueschingen einen Ladendiebstahl verwirklicht hat und die Polizei Donau- eschingen hinzugerufen wurde und Schneider sich nicht ausweisen konnte und sich als Jean Arbogast ausgegeben hat und auch in der Rolle, daß er fast kein Wort deutsch verstehen würde. Der zuständige Polizist B. ( Name voll bekannt ) ist daraufhin mit Schneider alias Jean Arbogast von Donaueschingen nach Friedenweiler gefahren in die Wohnung des Schneider alias Jean Arbogast. D o r t hat sich Schneider mit einem gefälschten Ausweis als Jean Arbogast ausgegeben bei der obligatorischen Wohnungsdurchsuchung n a c h einem kleinen Ladendiebstahl. Anschließend ist der Polizist B. aus Donaueschingen wieder mit „ Jean Arbogast „ sprich Schneider nach Donaueschingen ( 25 km entfernt ) zur Polizeiwache gefahren und hat dort „ Jean Arbogast“ erkennungsdienstlich behandelt. = Fingerabdrücke, Fotos Speicheltest etc. und „ Jean Arbogast „ ordnungsgemäß nach einem kleinen Ladendiebstahl entlassen. Ca. 1 Woche später hat das Bundeskriminalamt genannt BKA. bei dem Polizisten B. in Donaueschingen telefonisch angerufen und ihm mitgeteilt, daß d e r j e n i g e , der sich bei ihm als Jean Arbogast ausgegeben hat, in W a hr h e i t der am 1O.7.195O geborene Ernst Joachim Schneider mit mehreren H a f t befehlen gesucht , i s t. !!
Daran kann man erkennen, daß wir eine gute POLIZEI in Deutschland haben. Polizist B. hat daraufhin seinen Kollegen den für Friedenweiler zuständigen Polizeichef Ingo Hofmann in Löffingen angerufen und ihm unter genauer Beschreibung der Wohnung / Lage der Wohnung dies mitgeteilt. Hofmann hat aber auch danach keinen Grund gesehen, den Schneider alias Arbogast zu verhaften.
Da sich aber auch nach dem ersten und zweiten Telefonat zwischen Hofmann und Beckers nichts tat und Schneider auch im täglich alkoholisierten Zustand „ Bemerkungen „ machte, daß er selber einen Haftbefehl vermutet oder gegen ihn vorliegt, hat Beckers auch die Cripo Karlsruhe, Fahndung w i e d e r h o l t angerufen, die ebenfalls Polizeichef Hofmann unterrichtet hatte. Als am 14.12.2009 der durchgeknallte Richter Wolfgang P e u s t e r gegen Frank Beckers völlig g r u n d l o s bezw. zur Umsetzung als Stufenstraftat eines erpresserischen Menschenraubs einen illegalen Haftbefehl erließ, fuhr zwar Polizeichef Ingo Hofmann n i c h t per Blaulicht a b e r mit 3 oder 4 Streifenwagen vor, um Frank Beckers zu verhaften. D e r j e n i g e, den Hofmann seit Jahr und Tag zu verhaften hatte, also Ernst Joachim Schneider ,
gab bereitwillig Auskunft,
daß berufsbedingt Frank Beckers nur 1 – 2 mal im Monat nach Friedenweiler kommt und Polizeichef Ingo Hofmann wünschte noch eine gute Zeit !!!!!
Frank Beckers wurde am 18.12.2O1O in Stuttgart verhaftet und in der Weihnachtszeit 2OO9/ 2O1O brach dann Ernst Joachim Schneider in das Haupthaus ein mit den Mittätern Volker Spiegelhalter und seinem Sohn Christian David und einem 4. Täter, wohl der Freund der Halb- schwester des David Christian Schneider. Um Spiegelhalter zum Mitmachen des Einbruch zu überreden, erfand Schneider die Legende gegenüber dem äußerst naiven Mittäter Spiegelhalter, daß er den Auftrag habe, die Modelleisenbahn sicher zu stellen, weil die Schwester das Haus verkaufen wolle etc etc.
Als Frank Beckers am 20.6.2O10 aus der U Haft entlassen wurde, nachdem das OLG. den rechtswidrigen Haftbefehl vom 14.12.2O1O aufgehoben hatte , berichtete der Hausmeister Spiegelhalter Frank Beckers von dem Einbruch. wenn jemand einen Auftrag hat, etwas sicher zu stellen, bricht man nicht ein und man flüchtet auch nicht vor der Polizei, weil bei dem tagelangen Abtransport der Modelleisenbahn Großsammlung eine Nachbarin die Polizei zu verständigen d r o h t e. Spiegelhalter wußte also schon von Anfang an, daß er sich an einem Einbruch beteiligte.
Als Hofmann nun als a l l e i n e zuständiger Polizeibeamte in Einbruchs-Diebstahlsachen die Strafanzeige vorgelegt wurde , bestellte er den Einbrecher Spiegelhalter ein und erklärte ihm wahrheitswidrig, daß das Strafverfahren gegen ihn eingestellt sei, er nur das zu sagen habe, was er = Hofmann ihm sagt, ansonsten würde das Verfahren gegen ihn wieder aufgenommen, das Beste sei, wenn er nochmals in Friedenweiler einbreche, nicht ironisch, sondern in voll ernster Absicht.
Am 15.7.2O1O wurde Beckers von Spiegelhalter in eine Falle gelockt zum Cafe Holla die Waldfee nach Freiburg wo Schneider aus einem Versteck hinzukam. Dort versuchte Schneider tatsächlich den Einbruch zu vertuschen / ungeschehen zu machen und gab auch die Namen von Hehlern an, also Modellbau Haertl im Marktoberndorf, und diese Firma auch in Stuttgart eine Filiale hätte sowie Sigi Nann in Bad Waldsee.
Da ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht die massive kriminelle Energie des Polizeichef Ingo Hofmann übersah wurde noch „ pflichtgemäß“ dies dem zuständigen Chefpolizisten Hofmann mitgeteilt.
Zur weiteren Vertuschung der Straftat der Strafvereitelung rief Hofmann seine Kollegen in Bad Waldsee und Marktoberndorf an, daß ein Verrückter gemeint ist Beckers nach seiner angeblich gestohlenen Modelleisenbahn suche.
Auch das hat alles nichts mit polizeilichen Ermittlungen zu zun, das sind Straftaten ; und Hofmann hatte nur das Ziel damit vor Augen, seine jahrelange vorg. Strafvereitelung zu vertuschen oder ungeschehen zu machen. Hofmann wäre längst verpflichtet gewesen, diese Sache nicht mehr zu bearbeiten bezw. polizeiordnungsgemäß zu bearbeiten, also daß auch die Hehler Sigi Nann und Mathias Franz verfolgt werden konnten. Die Hehler haben aufgrund dieser absichtlichen und gewollten Falschinformationen bestritten, überhaupt irgendwas angekauft zu haben von einem Schneider oder Arbogast.
Bei dem Vorgehen des Polizisten handelt es sich ausschließlich um S t r a f t a t e n im Amt.
K a u s a l ist der Schaden, denn wenn Hofmann Schneider ordnungsgemäß verhaftet hätte, hätte Schneider auch nicht eingebrochen. Die gegen Schneider seit 2OO8 vorliegenden Haftbefehle weisen Schneider auch nicht als Eierdieb aus.
Nachdem nun Hofmann ja selber festgestellt hatte, daß Einbrecher der ist, den er als Polizeichef hätte verhaften müssen, aber aus welchen ( dahinstehenden ) Gründen auch immer; er Schneider nicht verhaftet hat, hat Hofmann sich nicht für befangen oder voreingenommen angesehen und ist entsprechend vorgegangen, sondern hat alles aber auch wirklich alles auf eine Karte gesetzt, daß der Einbruch mit dem Schaden nicht erfolgt s e i, obwohl er das Gegenteil w u ß t e, zumal ja auch Spiegelhalter m.E. mit Nichtwissen ein v o l l e s Geständnis abgegeben hat. Von polizeilichen Ermittlungen kann keinerlei Rede mehr sein, wenn ein Polizist allen Ernstes zu einem geständigen Einbrecher sagt , er solle nur das aussagen was er ihm sage, das Verfahren sei gegen ihn eingestellt und man solle am Besten nochmals dort einbrechen.
Gegen die mutmaßlichen Hehler bin ich bei den Amtsgerichten Stuttgart Bad Canstatt, Bad Waldsee und für den Ort Marktoberndorf zuständigen Amtsgericht vorgegangen, die mutmaßlichen Hehler haben abgestritten etwas angekauft zu haben.
Selbst wenn man hypothetisch die „ G e g e n p r o b e „ machen will, Hofmann will mich als Täter eines vorgetäuschten Einbruchs ausmachen, so paßt dazu zu Einem n i c h t s ,aber auch überhaupt n i c h t s ; zum Anderen hat er nie gegen mich ermittelt. Auch in dem Fall, hätte er ja bei den mutmaßlichen Hehlern ermitteln müssen.
Ich kann dazu nur sagen , man kann zwar im Freiburger Münster oder Petersdom in Rom die Monstranz klauen, aber Frank Beckers die Modelleisenbahn stehlen, das ist unter keinem denkbaren Umständen hinnehmbar.
K A U S A L für die Schadenersatzpflicht des Polizeichef Ingo Hofmann sind n i c h t dessen 3 Falsch- aussagen , natürlich auch n u r in der Absicht, daß aufgrund seiner Falschaussagen bezweckt war , wenn Beckers im Knast verweilt, Beckers sich von „ dort“ aus schlecht wehren kann. Hier ist aber zu sehen, daß alle Beteiligten des Strafprozeßes gegen mich v o r meiner Verurteilung wußten, d a ß Hofmann falsch ausgesagt hatte. Hofmann hatte sogar schriftlich nach dem Ortstermin geschrieben = schriftliche Falschaussage, daß der Zeuge Manfred Heuer, den er nicht von Angesicht her kannte, wohl aber alle Prozeßbeteiligten aufgrund Zeugenvernehmung im Saal paar Tage vorher, die Feuerwehr angerufen habe in Freiburg, was aber eben nicht sein konnte, weil bei dem Ortstermin der Zeuge Manfred Heuer ununterbrochen und lange vor dem Ortstermin auf dem Gelände war und auch niemand angerufen hatte. Wer lügt muß halt aufpassen !!!
Frank Beckers
Nachtrag
Ob auch eine hinreichende Kausalität besteht bezw. ein E r p r e s s e r für den Schaden einzugestehen hat, der dem Opfer entsteht während das Opfer ( Frank Beckers ) nicht über sich befinden kann , weil die Täter sich über das Opfer b e m ä c h t i g t haben, wird wohl auch durchgreifend sein oder sein können. Um richterlichen Hinweis wird gebeten.
Anmerkung :
Den vorg. Sachverhalt hat bereits im Frühjahr 2O13 die 5. Kammer des VG. Freiburg und das OVG. Mannheim als S t r a f t a t e n geprüft und gewürdigt und danach erklärt, daß sind keine Amtspflichtverletzungen, sondern eben das sind S T R A F T A T E N und deshalb an die 14. Zivilkammer des LG. Freiburg ver- wiesen, weil für solche S t r a f t a t e n im Amt das Landgericht zuständig ist. Obwohl immer und immer Frank Beckers vorstellig wurde und auch immer wieder verbal PKH. zugesagt wurde, kehrte eben der „ Richter“ Wolfgang Oßwald die Sache unter den Tisch und entschied bis heute 2 Jahre nicht, auch obwohl er von Rechtsanwälten dazu angehalten wurde, über Befangenheitsnträge setzte er sich hinweg und versteckte fast 2 Jahre die Akte bis heute zu !!! Der LG. Präsident von Gottes Gnaden Neff läßt dazu den lieben Gott einen guten Mann sein !!!
s.Buch von Peter Gaffer – „ Unter Rechtsbeugern !! „