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Ergänzung der Erläuterung

Frank Beckers - Simonswinkel 33 – D 79877 Friedenweiler am Klostersee im Schwarzwald - Telefon O176 / 86843354 z. Zt . Hurstweg 1 - 79114 Freiburg an der Dreisam bei Ganter

 

 

An die

Frau Berichterstatterin bei der Kammer

 

 

7 28.April 2O16

 

RECHTSSTAAT IM PRÜFSTAND !!

= - Einer gegen Alle !! –

 

In Sachen

Frank Beckers ./. Land BW.

4 K 1748 / 16

darf es auf die Verfügung der Frau Berichterstatterin vom 15.4.2016 meine Bemerkung bitte sein :

Wie ich schon vortragen durfte soll u.a. mit dieser Klage erreicht werden, daß das beklagte Land durch seinen Vertreter den Justizminister und der damit weisungsgebunden Staatsanwaltschaft zu Freiburg an der Dreisam, die Order und Anweisung erteilt wird die bisher verschleierten und unter den „ Teppich gekehrten „ Straftaten im Amt gegen den Polizeichef Ingo Hofmann die erforderlichen Ermittlungen und gebietende Strafverfolgung vorzunehmen, zu veranstalten und durchzuführen. Also eben tätig zu werden.

Auch wenn das hier angerufene Gericht denkt oder „ sich sagt “ , daß kann doch garnicht sein was der Kläger in seinem Schriftsatz vom 22.4.2O16 an den Herrn Vorsitzenden der 1. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vorträgt und den Herrn Berichterstatter Dr. iur. H o r n f i s c h e r, - gerade doch weil :

Der Oberstaatsanwalt Klaus Armbrust von der Sta. Karlsruhe gerade erst die Verurteilung seines Kollegen Stephan Z ä h früher Sta . Freiburg wegen Rechtsbeugung in 6 Fällen betrieben und erreicht hat. Anmerkung : Rechtsbeugung Mindeststrafe 1 Jahr und in 6 Fällen, also Mindeststrafe 6 x 1 Jahr. Wie man dann im Strafzusammenzug auf 18 Monate kommt, ist mir zwar nicht nachvollziehbar.

Und wo die Frau Oberstaatsanwältin Dr. Julia Bosch, Sta. Freiburg doch in über 8O oder 11O Fällen gegen den Kriminaloberkommissar Matthias Böhm , Freiburg, der jetzt untergetaucht ist - vorgeht

Und wo die Verurteilung des Richter Thomas Spiegelhalter von der 5. Zivilkammer des LG: Freiburg ( rechtskräftig ) wegen des Delikts der Rechtsbeugung auch noch nicht solange zurückliegt ---

 

Daß - d a gegen den Polizeichef Ingo Hofmann n i c h t in der entsprechenden Gangart und Erforderlichkeit vorgegangen wird ? ?

 

D i e s e r F a l l l i e g t a b e r a n d e r s !

denn in diesem Fall muß Polizei und Justiz zusammenwirken, sich wechselseitig die Karten zuspielen = Sta. und LG. FR. einerseits und Polizei andererseits.

Daher darf ich die weiteren Klageanträge stellen und mein Klageziel verfolgen :

  • Ungeachtet der bereits gestellten Klageanträge –

Das beklagte Land ,der beklagte Justizminister wird verurteilt :

Über seinen zuständigen Generalstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft Freiburg anzuhalten über die gestellten Anträge des Klägers von amts wegen zu entscheiden, zu befinden ; oder sich unterrichten zu lassen, warum über die seit Jahr und Tag gestellten nachstehenden Anträge die Staatsanwaltschaft Freiburg als Vollstreckungsbehörde es eben unterläßt zu befinden und zu entscheiden . Sowie die Staatsanwaltschaft Freiburg anzuweisen bei dem alleine zuständigen Landgericht Konstanz am Bodensee und Rhein, Nähe Schweizer Grenze die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den Kläger von amts wegen zu beantragen, daß über den Straffolgenausspruch des LG. Freiburg, 9. Kl. Strafkammer vom ( 13. ) 14.12.2O1O um O Uhr 4O neu befunden wird. Hilfsweise auch die Freisprechung des Klägers aus Rechtsgründen zu beantragen.

Es wird auch beantragt den als

grün getarnten CDU „ Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann zu diesem Verfahren beizuladen ebenso wie den gesetzlichen Vertreter der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Der vom Kläger so benannten Körperschaft des öffentlichen Unsinns !!!

Das beklagte Land vertr.d.d. Justizminsiter wird fernerhin verurteilt, über seinen zuständigen Generalstaatsanwalt und die zuständige Sta. in Karlsruhe anzuhalten, der Straftat der Bandenkriminellen Klaus Malek und Wolfgang Peuster sowie Eugen Endress u.a. wegen des erpresserischen Menschenraubs in Te. mit versuchter Aussageerpressung vom 15.1.2O1O nachzugehen.

Dazu gestatte ich mir bitte ausführen zu dürfen :

Wenn eine Staatsanwaltschaft eine Sache im Hause unbearbeitet läßt oder ebenso eine Polizeistation , nutzt eben auch eine Beschwerde im Dienstaufsichtsrecht nichts, wenn auch dieser eben nicht nachgegangen wird , hier wäre zuständig die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe, wenn die nachgeordnete Generalstaatsanwaltschaft sich gerne zum juristischen Totengräber einlulen und zur U n t ä t i g k e i t hinreißen läßt .

Denn ein im Strafrecht verankertes Anklageerzwingungsrecht gibt es n u r , wenn die Sta. entschieden h a t und die GSta. sich nicht bewegen läßt.

Wird a b e r wie im vorliegenden Fall w e d e r von der Polizei ermittelt, noch von der Sta. „ nachgehackt“ und nachgefragt, kommt schon „ nie „ der Sachverhalt zum GSta. , denn Anklageerzwingungsverfahren wegen U n t ä t i g k e i t gibt es n i c h t !!!

Bleibt also nur noch der Weg über die Verwaltungsrechtspflege !!!

Wenn Polizei , Sta. und GSta. sich zum wechselseitigen jur. Dauerschlaf abgesprochen oder hinbegeben haben und wechselseitig beschlossen haben, den lieben Gott einen guten Mann sein zu lassen.

 

Schon aus der dienstlich befaßten Äußerung des Intensiv- und Serienstraftäter im Polizeidienst Ingo Hofmann , wonach das Strafverfahren gegen den Einbrecher Volker Spiegelhalter eingestellt i s t, ich betone i s t - bestätigt an sich nur die mögliche wechselseitige Absprache zwischen Justiz und Polizei, eben ein perfektes Verbrechen zwischen Polizei und Sta.

 

Ein solcher Fall liegt hier vor. Denn bisher hat ja fast alles wie am Schnürchen geklappt. Die Einbrecher werden entweder überhaupt nicht verfolgt, oder es wird ihnen v e r b a l mitgeteilt, das Verfahren ist eingestellt, das Beste wäre, man solle nochmals einbrechen durch den „ polizeilichen 1 Mann Showmaster „ , der Geschädigte wird völlig grundlos nur als Schadensvortäuscher eintaxiert und bezeichnet , die Rechts- und Schadensfolgen aus dem erpresserischen Menschenraub vom 15.1.2O10 haben noch nicht einmal zu einem Haftbefehl geführt oder zum Ausschluß des Malek aus der Rechtsanwaltschaft , sondern der durch diese Straftat verursachte Schaden haben ja die Bandenkriminellen Hofmann, Polizei einerseits und Malek und Peuster, Justiz andererseits wechselseitig so als Straftäter ad Absurdum und Absur-dumm geschafft.

Und um dann noch das Ganze so richtig zu „ kaschieren“ , wird der Kläger am 13. / 14.12.2O1O verurteilt mit d o p p e l t e r Strafvollstreckung und in Haft belassen , dabei wissend und gewollt, daß die Strafen bereits verbüßt waren und wissend, daß n i c h t der Gegenspieler sondern Mitspieler / Mittäter Hofmann auch eben in einem seinem weiteren mißlungenen „ perfekten Verbrechen “ einen Riesenfehler gemacht hat durch und mit seiner Falschaussage. Aber auch das pefekte Verbrechen vom 13./ 14.12.2010 mißlingt , weil die Revision ja t o t s i c h e r dieses Urteil aufheben m u ß und danach ein neuer Tatrichter her muß / müßte. Denn beim Revisionsgericht dem OLG. Karlsruhe ist nicht eingeplant ein kurzzeitiger Gastrichter Arne Wiemann, der homosexuellen Szene aufgeschlossen, der den Rechtspfleger Münch anruft, er möge bitte kein Revisionsprotokoll mehr entgegennehmen und der bestellte und beigeordnete „Verteidiger“ ist schon lange nach seinem mißlungenem erpresserischen Menschenraub und versuchter Aussageerpressung aus der Sache ausgestiegen.

 

Das hier angerufene Gericht ist örtlich und vornehmlich sachlich zuständig, n i c h t wegen der Straftaten Polizeichef Ingo Hofmann und auch deswegen nicht angerufen. Der/ die Beklagte ist als oberster Dienstherr dafür zuständig, daß a b e r die Ermittlungen gegen einerseits den Polizeistraftäter in Gang kommen und betrieben werden und andererseits die Ermittlungen anfangs geführt bei der Polizei in Kirchzarten gegen die Bandenkriminellen Malek und Peuster betrieben werden durch die Sta. Freiburg, die dort weisungsgebunden handeln muß.

 

Die Beiladungen von Kretschmann und unbekannten gesetzlichen Verrtreter der Körperschaft Rechtsanwaltskammer Freiburg in 79O98 Freiburg, Bertoldstraße 49 ist erfordert und geboten, weil durch deren Kompetenz , die Rechtspflege schon Im Vorfeld entlastet wäre und sein dürfte.

 

Weiterer Sachvortrag in der Sache folgt. Auf das Schreiben an das Landgericht Konstanz darf ich ebenfalls verweisen. In dem hier relevanten früheren Strafverfahren gegen den Kläger mit 34 HV. Tagen und 11 Monaten Dauer, 14 Std,. Plädoyer, Urteilsverkündung O Uhr 4O gibt es an sich vieles und fast alles, aber eben n u r keine Straftaten d u r c h / seitens des dortigen Angeklagten und hiesigen Klägers. Ich bitte auch darum, einen N o t anwalt in dieser Sache wie erbeten bitte beizuordnen, da der Sachverhalt ja sehr komplex und auch einigermaßen schwierig gelagert ist.

 

Frank Beckers

Kläger

 

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